Die hier angegebenen Jagd- und Schonzeiten beziehen sich auf Baden-Württemberg und sind ohne Gewähr.
Die Jagd- und Schonzeiten unterscheiden sich zum Teil von denen der Bundesverordnung bzw. von denen anderer Bundesländer.
Immer bedenken
Jagdzeiten hin oder her, abgesehen von den rechtlichen Anforderungen sollte es selbstverständlich sein, daß während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten die nötigen Elterntiere geschont werden.
In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, daß bei den Füchsen auch der Rüde an der Aufzucht beteiligt ist.
Besondere Vorsicht ist zu allen Zeiten beim Schwarzwild angebracht, denn da halten sich die Bachen nicht immer an die Lehrzeiten, wenn es um´s Frischen geht. Und das leider schon von frühester Jugend an. Außerdem, nicht jedes allein ziehende Stück ist der heimliche Keiler!
Bei den unten aufgeführten Jagdzeiten der „übrigen Enten“ dürfen Brand-, Eider-, Löffel-, Moor-, Schell-, Schnatter- und Kolbenente nicht bejagt werden.